Wikipedia definiert einen Rekord wie folgt:
Der Ausdruck Rekord (v. lat.: recordari = sich erinnern, merken) bezeichnet einen quantifizierten Wert einer Leistung, eines Gegenstandes oder eines Ereignisses, der extremer ist als der entsprechende Wert sämtlicher vergleichbarer Leistungen, Gegenstände oder Ereignisse.
Im Luftsport, also auch in der Ballonfahrt werden die Vorschriften, nach denen Rekorde zu dokumentieren sind, von der FAI (Fédération Aéronautique Internationale) bzw. deren Kommission CIA (Comité International d'Aérostation) erlassen und deren Ausführung überwacht. Nationale Rekorde werden von den Nationalen Aeroclubs (NAC) verwaltet, in unserem Fall vom Deutschen Aeroclub e.V. und seiner Ballonkommission.
Auf dieser Seite finden sich alle Informationen für Ballonpiloten und -pilotinnen, die mit dem Gedanken spielen, einen Rekord aufzustellen. Eine eingehende Befassung mit diesen Materialien vor einer geplanten Fahrt ist dringend zu empfehlen. Der Vorstand der Ballonkommission (BuKo) und der Arbeitskreis Rekorde der BuKo sind bemüht, das Aufstellen eines Rekords so einfach wie möglich zu machen, darf dabei aber die Nachvollziehbarkeit einer Rekordfahrt und ihre Dokumentation durch externe nicht vernachlässigen.
Mit dem neuen Verfahren des "Online-Observers" wollen wir neue Wege gehen und diese dann auch international zum Standard machen.
Nationale Rekorde |
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Aktuelle Rekordliste Stand 15.4.2023 |
Alte Rekordlisten |
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Liste vom 15.4.2023 |
Liste vom 15.4.2019 |
Liste vom 1.3.2019 |
Internationale Rekorde |
externe Seite |
Die Dokumentation eines Rekordversuches muss von einem "Offiziellen Observer" unterzeichnet und beim DAeC eingereicht werden. Offizielle Observer werden von der BuKo anerkannt.
Liste der offiziellen Observer
Anmerkung: Wenn keine E.Mail und/oder keine Mobilnummer angegeben wurde, wude das vom Observer nicht gewünscht.
Aufzeichnung der Schulung vom 16.12.2023
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